Ärztliche Zuweisung

Eine physiotherapeutische Behandlung kann erst durch ärztliche Überweisung erfolgen. Diese bekommen Sie von Ihrer Hausärztin, Kinderärztin oder Fachärztin. Die Überweisung muss von der Krankenkasse bewilligt werden, um einen Teilbetrag rückerstattet zu bekommen.

Für physiotherapeutische Beratung oder präventive Physiotherapie ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Terminvereinbarung

Sie können mich telefonisch, per SMS oder Email kontaktieren. Sollte ich Ihren Anruf nicht entgegennehmen können, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit ich Sie zurückrufen kann. 

Abrechnung/Rückerstattung

Als Wahltherapeutin rechne ich die Einheiten mittels Honorarnote direkt mit Ihnen ab.

Sie können am Ende der Therapie die Honorarnoten mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkassa.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.